Wasserwirtschaftliche Anlage – Betreten verboten Das Schild dient zur Kennzeichnung von wasserwirtschaftlichen Anlagen. Sie dienen zum Ableiten oder Durchleiten von Wasser, dem Aufstau oder der Speicherung. Sie dürfen darum nicht betreten werden. Dieses Schild erhalten Sie in der Abmessung von 231 x 420 mm. Die Materialstärke beträgt 2 mm.
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